Wussten Sie, dass ein Datenschutzbeauftragter (DPO) für große Organisationen Pflicht ist und für kleinere Unternehmen anzuraten wäre?
– Paul Lukas Good @law-meets-tech.ch
Darum brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten!
Ein Datenschutzbeauftragter bzw. Datenschutzberater ist ein Muss für jedes Unternehmen, das den ständig steigenden Sicherheitsanforderungen gerecht werden will. Mit seinem erstklassigen Service sorgt er dafür, dass Sie alles unter Kontrolle haben und, dass alles reibungslos läuft, ohne dass es zu Problemen kommt!
Zu diesem Zweck untersucht er zunächst im Rahmen eines Assessments bzw Audits den aktuellen Zustand Ihres Unternehmens hinsichtlich Datenschutz. Dazu muss er Interviews mit führenden Mitarbeitern führen, z.B. aus den Marketing- und Finanzabteilungen, die in den vergangenen Jahren von ihren Abteilungsleitern mit der Förderung des Wachstums beauftragt wurden und dafür mit Sicherheit grosse Datensammlungen angelegt haben. Es ist wichtig, dass er nicht nur bewertet, was jetzt passiert, sondern auch, wie die Dinge zustande gekommen sind, damit wir wissen, wo Verbesserungsmöglichkeiten auf dem Weg liegen könnten!
Audit-Berichte werden dem Unternehmen zur Verfügung gestellt, damit es die notwendigen Änderungen vornehmen kann, um Datenschutz Compliance herzustellen. Dieser Bericht enthält Vorschläge, die auf den Erkenntnissen über die Einhaltung des Datenschutzes beruhen, und gibt Aufschluss darüber, was getan werden muss, um ein solches Ziel zu erreichen.
Themen eines Datenschutzbeauftragten
- Marketing: Webseite, Marketing-Kampagnen, Marketing-Datensammlungen
- Human Resources: Mitarbeiter-Datenschutz
- Anwendbarkeit DSGVO / EU-Recht / California Consumer Privacy Act
- Kunden-Datenschutz
- Lieferanten-Datenschutz
- Geschäftspartner-Datenschutz
- Übermittlung von Daten ins Ausland
- Outsourcing von Datenbearbeitungen
- IT-Datenschutz
Wer kommt schon auf die Idee, dass jemand über irgendeinen Drucker unser gesamtes Unternehmensnetzwerk lahmlegen kann. Damit hätte ich bei meiner Risiko Bewertung nicht gerechnet. Vielen Dank für die Beratung.
– Adrian Ruile, Geschäftsführer Lovely Lauri
Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es das rundum sorglos Paket für Datenschutz-Compliance?
Das eine rundum sorglos Paket, das für alle Unternehmen gilt, gibt es natürlich nicht. Unsere Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragten im Raum Zürich sind jedoch spezialisiert und deshalb im Stande, die Bedürfnisse eines Unternehmens rasch zu erkennen und eine individualisierte Lösung zu finden.
Was kostet ein Datenschutzbeauftragter?
Unsere Datenschutzbeauftragten werden für mindestens 12 Monate gebucht. Gerne offerieren wir individuell je nach Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen . Sie gewährleisten höchsten Service und leiten das Projekt-Management, damit am Ende des Projekts Datensicherheit und Datenschutz garantiert sind!
Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der Datenschutzbeauftragte ist ein Synonym für Datenschutzberater. Das Gesetz erwähnt den Datenschutzberater in Art. 10. Darin heisst es, dass Unternehmen eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater ernennen können. Diese Person ist dann Anlaufstelle für Behörden oder betroffene Personen (Mitarbeiter, Kunden, Partner, Webseiten-Besucher, etc.). Zu den Aufgaben des Datenschutzberaters gehören Schulung, Beratung und Mitwirkung bei der Anwendung des Datenschutzrechts. Ein Datenschutzberater muss über die fachliche Eignung verfügen und ist zudem weisungsungebunden gegenüber dem Unternehmen, das ihn beauftragt.
Datenschutzbeauftragte in meinem Unternehmen einsetzen?
Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist in der Schweiz freiwillig. Wir raten jedoch allen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern dringlich an, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Unabhängig von der Anzahl Mitarbeiter benötigt u.E. nach sodann jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, das sensible Daten verarbeitet, Profiling anwendet, wenn das Geschäftsmodell auf Datenbearbeitung basiert oder grosse Mengen an Daten verarbeitet werden.
Verarbeite ich überhaupt Personendaten?
Jedes Unternehmen verarbeitet Personendaten. Denn jedes Unternehmen hat mindestens einen Mitarbeiter und Kunden. Der Begriff Personendaten ist sodann sehr weit zu verstehen: Dazu gehören neben dem Namen, der Adresse, dem Geburtsdatum einer Person auch ihre Schuh- und Kleidergrösse. Oder die AHV-Nummer, die Krankenversicherungs-Nummer oder die Steuer-Nummer. Und bspw. auch die IP-Adresse, mit der sie im Internet surft. Das heisst: jedes Unternehmen sammelt eine Menge Personendaten und ist deshalb vom Datenschutzrecht betroffen.
Ihre Fragen konnten nicht geklärt werden? Vereinbaren Sie einen Termin mit mir und ich erzähle Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
– Paul Lukas Good @lawmeetstech.ch