Einführung DSG/E-DSG
Grundsätzliches Der Begriff «Datenschutz» betrifft das Verhältnis zwischen der Erfassung und Verarbeitung von Daten sowie damit zusammenhängende Technologien, Erwartung der Öffentlichkeit und rechtliche bzw. politische Fragen. Zweck des Datenschutzes ist der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, deren Daten bearbeitet werden, wie auch Art. 1 des Datenschutzgesetztes (DSG) festhält. Geschichte Die erste …