Einführung DSG/E-DSG

Grundsätzliches Der Begriff «Datenschutz» betrifft das Verhältnis zwischen der Erfassung und Verarbeitung von Daten sowie damit zusammenhängende Technologien, Erwartung der Öffentlichkeit und rechtliche bzw. politische Fragen. Zweck des Datenschutzes ist der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, deren Daten bearbeitet werden, wie auch Art. 1 des Datenschutzgesetztes (DSG) festhält. Geschichte  Die erste …

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Digitales Archivieren

Da das Datenschutzgesetz nicht nur auf digitale, sondern auch analoge Bearbeitungen Anwendung findet, kommen bei beiden Formen der Bearbeitung grundsätzlich die gleichen Regeln zum Tragen. In Bezug auf die digitale Archivierung von Datensätzen kommt den in Art. 6 DSG niedergelegten Leitsätzen besondere Bedeutung zu. Gemäss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit von Abs. 2 und 3 dürfen …

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Datenverarbeitungen

Als Bearbeiten von Personendaten gilt jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren. Beispielhaft genannt werden das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten (Art. 5 lit. d DSG). Der Anwendungsbereich des DSG stellt sich damit als technikneutral dar, indem festgehalten wird, dass es nicht auf die …

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Datenschutzberater

Der Begriff des Datenschutzverantwortlichen (Art. 11a Abs. 5 Bst. e aDSG) im alten DSG wird im aktuellen Datenschutzgesetz angepasst. Neu ist in Art. 10 DSG von Datenschutzberaterin oder Datenschutzberater die Rede. Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater wird intern vom Unternehmen eingesetzt. Er oder sie überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb des Unternehmens und steht dem Verantwortlichen beratend …

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Datenschutz-Folgeabschätzung

Mit Art. 22 DSG wird neu die Pflicht zur Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen eingeführt. Die Datenschutz-Folgenabschätzung wird durch den Verantwortlichen einer Datenbearbeitung vorgenommen und dient der Erkennung und Beurteilung von Risiken, welche für die betroffene Person durch den Einsatz bestimmter Datenbearbeitungen entstehen können. Basierend auf dieser Abschätzung sollen angemessene Massnahmen definiert werden, um Risiken für die betroffene Person zu minimieren. …

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Auftragsbearbeitung

Das neue DSG normiert, gleich wie das alte DSG, die Datenbearbeitung durch Dritte, allerdings mit punktuellen Änderungen. Der vorliegende Beitrag bietet eine Übersicht über die Änderungen und enthält Tipps, wie mit ihnen umzugehen ist. Art. 9 DSG Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter 1 Die Bearbeitung von Personendaten kann vertraglich oder durch die Gesetzgebung einem Auftragsbearbeiter übertragen werden, …

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